Zuchtwesen

Hier finden Sie allgemeine Informationen zur Zucht des Bracco Italiano, Adressen von Mitgliedern, welche die jagdliche Leistungszucht fördern sowie Zuchtrüden.

Zucht

Zur Zeit wird der Bracco Italiano unter dem VDH gezüchtet. Im Verein sind neun Zwinger beim VDH eingetragen und es weisen neun Rüden eine Zuchtzulassung auf.

 

Grundsätzlich dürfen zur Zucht nur reinrassige, gesunde, verhaltenssichere und rassetypische Hunde zugelassen und eingesetzt werden, die vom VDH (FCI) anerkannte Ahnentafeln oder entsprechende Registerbescheini-gungen haben.

 

Kurzer Überblick über die Voraussetzungen:

 

Als Zugangsvoraussetzung für die Zuchtzulassungs-prüfung ist die Teilnahme an zwei Rassehunde-Ausstellungen des VDH, ab dem Alter von 15 Monaten in der Zwischenklasse oder der offenen Klasse, mit zweimal mindestens „Sehr gut“ als Formwertnote durch zwei verschiedene Zuchtrichter nachzuweisen.

Danach ist dem VDH die Gesundheit des Hundes nachzuweisen durch:

  • Untersuchung auf Hüftgelenksdysplasie (HD).
    Es empfiehlt sich gleichzeitig auf Ellenbogengelenks-dysplasie (ED) und Osteochondrosis dissecans (OCD) untersuchen zu lassen, da der Hund sediert werden muss.
  • Gleichzeitig ist eine Blutprobe für einen DNA-Fingerprint zu nehmen.
  • wir empfehlen außerdem den Farbtest (wird dieser mit der DNA-Probe eingereicht, bleibt es auch bei nur einer Blutprobe)

Die entsprechenden Formulare müssen beim VDH bzw. Laboklin bezogen werden.. Nach positivem Bescheid ist beim VDH ein Antrag auf Zuchtzulassung zu stellen.

 

Anschließend muss auf einer Zuchtschau durch einen Verhaltenstest die Mindestanforderung an die Verhaltens-sicherheit nachgewiesen werden.

Danach erfolgt eine Phänotyp-/Formwert-Beurteilung in der die Beschreibung der äußeren Merkmale eines Hundes anlässlich einer Zuchtzulassungsprüfung – ähnlich wie die Formwertbeurteilung auf einer Ausstellung - in der Regel aber viel ausführlicher und umfassender - durch einen für die Rasse zugelassenen Zuchtrichter (entspricht der Hund dem Standard oder hat er zuchtausschließende Mängel).

 

Erst nach bestandener Zuchtzulassung kann mit dem Hund gezüchtet werden.

 

Für die Anmeldung eines Zwingers wird mit dem VDH einen Zuchtvertrag abgschlossen, es wird ein Zwingername gewählt und es folgt eine enstprechende Prüfung vor Ort durch den Zuchtwart des VDH (Zuchtstättenabnahme).

 

Ein verantwortungsvoller Züchter sollte darüber hinaus nur Hunde in der Zucht einsetzen, die über ein Mindestmaß an jagdlichen Eigenschaften verfügen und dies bei Anlage- und/oder Leistungsprüfungen unter Beweis gestellt haben, damit der Bracco Italiano die rassetypischen Eigenschaften, die ihn so liebenswert machen, nicht über Generationen verliert. 

 

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